Prüfungen im Fleischerhandwerk
Zwischenprüfung - was wird geprüft?
Wie bisher finden zur Halbzeit der Ausbildung eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung statt.
Die Zwischenprüfungsergebnisse werden nicht bei der Abschlussprüfung gewertet.
Inhalte
Verkäuferinnen Fleisch |
Fleischer |
Bezieht sich auf die Lernziele der Ausbildungsordnung und die Lerninhalte der Berufsschule soweit sie für die Berufsausbildung verbindlich sind.
In drei Stunden soll der Auszubildende 1. Kundenwünsche beachten, 2. Arbeitsschritte planen, 3. Anlagen, Geräte und Maschinen nutzen, 4. Ergebnisse kontrollieren, 5. Gesichtspunkte der Hygiene, des Umwelt-
praktischen Aufgaben sind 1. Durchführen eines Verkaufsgespräches unter 2. Herstellen eines Produktes und eines 3. Herrichten und Präsentieren von Waren.
Der Prüfling soll zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Produktarten unterscheiden, Zusammensetzung, Herstellungsverfahren erläutern, Preise ermitteln, Produkte auszeichnen lebensmittelrechtliche Vorschriften und Maßnahmen der Qualitätssicherung berücksichtigen kann.
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Bezieht sich auf die Lernziele der Ausbildungsordnung und die Lerninhalte der Berufsschule soweit sie für die Berufsausbildung verbindlich sind.
In höchstens vier Stunden soll der Prüfling: 1. Arbeiten planen, 2. Arbeiten unter Verwendung von Anlagen, Maschinen und Geräten durchführen 3. Ergebnisse beurteilen und kontrollieren 4. Gesichtspunkte der Hygiene, des
praktischen Aufgaben sind 1. einen Tierkörpers zerlegen und ausbeinen, 2. eine Brüh- oder Kochwurst füllen und 3. einen Rollbraten herstellen, 4. ein küchenfertiges Erzeugnis herstellen
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen, Rohstoffe beurteilen, Mengen bestimmen, lebensmittelrechtliche Vorschriften und Maßnahmen der Qualitätssicherung berücksichtigen kann. |
Abschlussprüfung - was wird geprüft?
Verkäuferinnen |
Fleischer |
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praktischen Teil in insgesamt höchstens 8 h vier praktische Aufgaben: 1. Kunden beraten, Waren verkaufen und 2. Bestellungen aufnehmen und unter 3. Werbemittel herstellen sowie Ware 4. wirtschaftliche, technische, ökologische und
im Schwerpunkt Fleischerei: a) Herrichten und Verkaufen von Fleisch- und b) Durchführen eines themenbezogenen c) Herstellen von zwei unterschiedlichen d) Herstellen eines küchenfertigen |
praktischen Teil in insgesamt höchstens 8 h fünf praktische Aufgaben: 1. Herstellen von Brüh- Koch- oder Rohwurst 2. Herstellen von zwei küchenfertigen 3. Ausbeinen und Zerlegen eines Hinterviertels 4. Zwei Aufgaben gemäß der a) Schlachten eines Schlachttieres b) Herstellen einer regionalen Spezialität c) Herstellen eines vollständigen Gerichts d) Herstellen von zwei Büffetplatten und e) Durchführen einer Verkaufshandlung mit f) Umrüsten, Inbetriebnahme und Bedienen
In einem Fachgespräch (15´) soll der Prüfling möglichst selbstständig seine Prüfungsaufgaben kommentieren.
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Schriftliche Aufgaben in max. 300 Minuten 1. Umgang mit Waren, Verkauf und 2. Betriebswirtschaftliches Handeln (90´) 3. Wirtschafts- und Sozialkunde (60´)
Aufgaben in Wirtschafts- und Sozialkunde sollen sich auf praxisbezogene Fälle sowie auf allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge beziehen
Gewichtung im schriftlichen Teil 1. Umgang mit Waren, Verkauf und 2. Betriebswirtschaftliches Handeln 30 %, 3. Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die Prüfung ist bestanden, wenn praktisch und schriftlich jeweils ausreichende Ergebnisse erzielt wurden.
In keinem Prüfungsbereich dürfen ungenügende Leistungen erbracht worden sein. |
Schriftliche Aufgaben in max. 300 Minuten 1. Warenwirtschaft und Produktion von 2. Betriebswirtschaftliches Handeln (90´) 3. Wirtschafts- und Sozialkunde (60´)
Es sind insbesondere produktbezogene Problemstellungen mit verknüpften planerischen, technologischen, mathematischen und hygienebezogenen Sachverhalten zu analysieren, zu bewerten und Lösungswege darzustellen. Aufgaben in Wirtschaft und Sozialkunde sollen sich auf praxisbezogene Fälle sowie auf allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge beziehen
Gewichtung im schriftlichen Teil 1. Warenwirtschaft, Produktion küchenfertige Erzeugnisse 50 %, 2. Betriebswirtschaftliches Handeln 30 %, 3. Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die Prüfung ist bestanden, wenn praktisch und schriftlich jeweils ausreichende Ergebnisse erzielt wurden.
In keinem Prüfungsbereich dürfen ungenügende Leistungen erbracht worden sein. |